Der Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
Seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 muss für vorhandene Wohngebäude die verkauft, vermietet oder verpachtet werden ein Energieausweis vorliegen. Diese Regelung gilt für Neubauten schon seit 2001. Der Energieausweis gibt Auskunft darüber wie viel Energie ein Haus benötigt oder verbraucht. Man unterscheidet hier nach dem „Bedarfsausweis“ und dem „Verbrauchsausweis“. Bei einem Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes rechnerisch anhand der Gebäudebeschaffenheit ermittelt, bei einem Verbrauchsausweis hingegen wird lediglich der tatsächliche Energieverbrauch zugrunde gelegt. Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Änderungen am Gebäude vorgenommen werden. Bei öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche besteht eine Aushangpflicht für den Energieausweis.
Professionelle Energieberatung
Erfahren Sie mehr über Ihr eigenes Gebäude, decken Sie eventuelle Schwachstellen auf und finden Sie wirtschaftliche und für Sie passende Lösungen, um Ihren Energieverbrauch zu senken. Wir helfen Ihnen dabei, analysieren den Zustand Ihres Gebäudes und besprechen mit Ihnen mögliche Energieeffizienzmaßnahmen. Die Einbeziehung von Förderprogrammen des Bundes, damit Sie die für Sie höchstmöglichen Fördergelder in Anspruch nehmen, ist für uns selbstverständlich. Eine optimale Kombination und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen sind meist der Schlüssel zum Erfolg. Auch wenn Sie keine größeren Renovierungen planen, werden Sie erstaunt sein, wie Sie mit wenig Aufwand verhältnismäßig viel Energie einsparen können. Die Kosten der Energieberatung sind dabei schnell wieder verdient.
KfW-Bestätigungen und Baubegleitung
Für Förderprogramme der KfW besteht für den Gebäudeeigentümer die Pflicht, einen Energieberater einzubinden. Dieser prüft vorab, ob die von Ihnen beabsichtigten Sanierungen gemäß den KfW-Richtlinien förderfähig sind. Nach Durchführung der Maßnahmen werden die getätigten Maßnahmen kontrolliert, damit diese auch, wie gefordert, durchgeführt wurden. Abgesehen von der Bestätigung vor und nach der Sanierungsmaßnahme können Sie Ihre Baumaßnahmen von einem Energieberater begleiten lassen, der auch während der Sanierung regelmäßig die Umsetzung der Bauarbeiten und die Verwendung der geeigneten Materialien kontrolliert. Wir begleiten Sie gerne von der Idee bis zur Fertigstellung, unterstützen Sie bei der Angebotseinholung, erstellen einen individuellen Zeitplan und stehen als Ansprechpartner während der Sanierung für Sie zur Verfügung. Und das beste daran, die KfW bezuschusst die Baubegleitung durch einen Energieberater. Hierdurch entstehen für Sie kaum Mehrkosten.